Abschnitt 4 DfVwPrWbw - 4. Zu Nr. 4 (Prüflingsanforderungen)
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der verwaltungseigenen Prüfungen der Wasserbauwerker
- Redaktionelle Abkürzung
- DfVwPrWbw,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20461000015001
4.1
Zu den Prüfungsanforderungen gehören insbesondere bei der praktischen Prüfung
- a)
Unterhalten von Deichen, Ufersicherungen, Gräben, einfachen Bauwerken am oder im Gewässer einschl. Ausführung einfacher Erdarbeiten, einfacher Steinarbeiten und der üblichen Busch- und Holzarbeiten;
- b)
Bedienen und Warten der üblicherweise eingesetzten Maschinen einschl. der erforderlichen Kenntnisse der Arbeitsweise dieser Maschinen, Fahren mit Handkahn und kleinerem Bauprahm und deren Pflege;
- c)
einfache Strecken- und Flächenmessungen sowie Raumaufmaße mittels Meßband und Meßlatte;
- d)
Peilungen und Absteckungen nach Anweisung;
- e)
Betonarbeiten, Pflasterarbeiten, gärtnerische Arbeiten und Verarbeitung von Kunststoffen nach genauer Anweisung;
- f)
Pflege und Instandsetzung der gebräuchlichen Werkzeuge;
4.2
bei der mündlichen Prüfung
Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse auf folgenden Gebieten:
- a)
Boden- und Baustoffkunde
- b)
Gewässerkunde (Grundbegriffe)
- c)
Wasserbau
- d)
Fachrechnen (Kenntnis der vier Grundrechnungsarten)
- e)
Schädlingsbekämpfung
- f)
Unfallverhütungsvorschriften.