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  • ab 06.04.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage IBBP-FördErl - Scoring-Modell zur Bewertung von Zuwendungsanträgen nach den Richtlinien "Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung"

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung
Redaktionelle Abkürzung
IBBP-FördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420

Die Projektanträge müssen die in Nummer 4.3 der Richtlinien genannten Qualitätskriterien erfüllen. Sie werden von Gutachtern nach einem Punktesystem bewertet, wobei ein Projektantrag maximal insgesamt 100 Punkte erhalten kann. Ein Projektantrag ist förderwürdig, wenn eine Mindestpunktzahl von 60 erreicht wird.

Lfd. Nr.QualitätskriterienMindestpunktzahlHöchstpunktzahl
Hinweis: Alle Querschnittsziele (Nummer 2) sind bei der Konzeptionierung der Vorhaben integriert zu berücksichtigen (Mainstreaming). Sie sind daher im Rahmen der fachlichen Kriterien (Nummer 1) integriert zu beschreiben. Die getrennt dargestellte Bewertung in diesem Scoring dient der Transparenz.
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien4070
A)Ausgangslage und Ziele unter Berücksichtigung der Querschnittsziele
  • Darstellung des Handlungsfeldes im Projektgebiet auf der Grundlage von Strukturmerkmalen wie beispielsweise:

    • der Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,

    • der Bildungsabschlüsse der Schulabsolventinnen und Schulabsolventen

    • der Angebots- und Nachfrage-Relation auf dem Ausbildungsmarkt,

    • dem Anteil der Jugendlichen im Übergangssystem/ohne Ausbildung,

    • der Anteil unbesetzter Ausbildungsplätze, branchenspezifischer Fachkräftebedarf, Wirtschafts- und Betriebsstruktur, Entwicklung von Zuwanderungszahlen, etc.

  • bestehende Netzwerke zur Unterstützung der beruflichen Orientierung und der beruflichen Bildung

  • Strukturen der relevanten Bildungssysteme

  • Weiterentwicklung von Systemen oder Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung

1020
B)Qualität des Umsetzungskonzepts unter Berücksichtigung der Querschnittsziele
  • Schlüssiges Gesamtkonzept

    • Beschreibung der Ziele, Inhalte, Methoden, des Ablaufs sowie der Meilensteinplanung, ggf. der Kooperationen mit dem Bedarfsträger und der Bundesagentur für Arbeit sowie regionalen Bildungsakteuren

    • Benennung der zu erreichenden Zertifikate/Abschlüsse

    • Beschreibung der Auswahl und Ansprache der Zielgruppe(n)

    • Angaben zu den individuellen Voraussetzungen der Projekt-teilnehmenden

    • Darstellung des Personalschlüssels des Projekts

    • Erläuterungen zur Qualifikation des Personals

    • gegebenenfalls Beschreibung der begleitenden Evaluation (Formulierung von Kennzahlen/Prüfsystemen)

    • Angemessenheit der Ausgaben im Verhältnis zur Durchführung und Zielsetzung des Projekts

  • Beitrag zur Erreichung der inhaltlichen Ziele der Richtlinien, je nach Fördertatbestand z. B.

    • konkrete Ansätze zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in Ausbildung in Zusammenarbeit mit Schulen und Trägern der beruflichen Bildung

    • bei Projekten mit berufsorientierenden Ansätzen: Konzept zur zusätzlichen vertieften beruflichen Orientierung

    • Ansätze zur Verbesserung des "Ausbildungsmatchings" im regionalen Projektgebiet, ggf. im Vergleich mit anderen Regionen

    • Ansätze zur Motivation und ggf. Gewinnung von Ausbildungsbetrieben

    • differenziertes Konzept zur Erhöhung des Ausbildungserfolgs bezogen auf die Zielgruppe

    • Darstellung der bildungspolitischen Relevanz des Vorhabens

    • Übertragbarkeit und Nachnutzung der Projektergebnisse

1525
C)Innovationsgehalt des Umsetzungskonzepts unter Berücksichtigung der Querschnittsziele
  • Innovation im Kontext der Ausgangslage

  • Innovationsgehalt des Projekts auf inhaltlicher, methodischer, regionaler oder branchen- bzw. zielgruppenbezogener Ebene

1525
2.Querschnittsziele2030
A)Gleichstellung der Geschlechter, z. B.
  • Beitrag zum Abbau von geschlechtsspezifischen Stereotypen in der Berufswahl oder Ausbildungsplatzakquise und -besetzung

  • Gendersensible Ansprachekonzepte der Zielgruppen

5
B)Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, z. B.
  • Beitrag zur Erhöhung der Chancengleichheit von Jugendlichen/jungen Erwachsenen mit Migrationsgeschichte, mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen und aus bildungsbenachteiligten oder sozial benachteiligten Familien

  • Barrierefreiheit inklusive räumlicher, zeitlicher, sprachlicher und digitaler Barrierefreiheit

  • Stärkung interkultureller Kompetenzen bei Teilnehmenden und ggf. Betrieben/Ausbildenden

15
C)Ökologische Nachhaltigkeit/nachhaltige Entwicklung Öko-Audit-Zertifizierung nach EMAS - Verordnung (EG) Nr. 1221/2009*) - des Projektträgers bzw. Berücksichtigung verschiedener Dimensionen ökologischer Nachhaltigkeit wie
  • Klimaschutz

  • Vermeidung bzw. Verminderung der Umweltverschmutzung

  • Anpassung an den Klimawandel

  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5
D)Gute Arbeit
  • die Personalstruktur im Projekt entspricht dem Leitbild "Gute Arbeit" z. B. durch Entgeltgleichheit, Sicherung und Erhöhung von Dauerarbeitsplätzen, Konzepten zur Work-Life-Balance, Familienfreundlichkeit, Weiterbildungsangebote

5

Die Benennung der Unterpunkte dient nur der bespielhaften Veranschaulichung. Diese Unterpunkte müssen weder abschließend bearbeitet werden noch erheben sie den Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Bearbeitung projektspezifischer zusätzlicher Aspekte ist ausdrücklich erwünscht.

Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 11. 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (ABl. EG Nr. L 342 S. 1; 2020 Nr. L 303 S. 24), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission vom 19. 12. 2018 (ABl. EU Nr. L 325 S. 18).

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 6. April 2022 (Nds. MBl. S. 559)