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  • ab 01.09.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 KA§96BVFGFRL-Erl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der kulturellen Arbeit nach § 96 BVFG
Redaktionelle Abkürzung
KA§96BVFGFRL-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
27200

5.1 Reisekostenerstattungen für die unter Nummer 2.4 zu fassenden Personen sind bis zur Höhe der jeweils für Landesbedienstete geltenden Bestimmungen der NRKVO zuwendungsfähig.

5.2 Einnahmen insbesondere aus dem Verkauf von Veröffentlichungen wissenschaftlicher und künstlerischer Art, die im Bewilligungszeitraum erzielt werden und zu dem bewilligten Projekt gehören, mindern die zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Bewilligungsbehörde ist ein Belegexemplar von Veröffentlichungen vorzulegen.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 7 Satz 1 des Erl. vom 27. August 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 377)