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  • ab 26.11.2008 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 SKB-RdErl - 6. Datei "Gewalttäter Sport"

Bibliographie

Titel
Maßnahmen der Polizei aus Anlass größerer Sportveranstaltungen; Einsatz von Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten (SKB)
Redaktionelle Abkürzung
SKB-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Zur zentralen bundesweiten Erfassung von im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen auffällig gewordenen Gewalttätern wurde die Verbunddatei "Gewalttäter Sport" eingerichtet. Durch die sachgerechte Anwendung dieser Datei, insbesondere durch eine unmittelbare Einstellung anlassbezogener Fahndungsnotierungen in die Datei und die ständige Aktualisierung der Daten, können polizeiliche Einsatzmaßnahmen wirkungsvoll unterstützt und gezielte Maßnahmen gegen erfasste Personen sowohl zur Verfolgung von Straftaten als auch zur Abwehr von Gefahren getroffen werden.

Speicherungsberechtigte Verbundteilnehmer in Niedersachsen sind alle Polizeibehörden und -dienststellen in eigener Zuständigkeit. Durch diese sind bei Vorliegen der Voraussetzungen Personen oder Ereignisse unverzüglich zu erfassen und die für den Wohnort und den zugeordneten Verein zu-ständige(n) Dienststelle(n) zeitnah schriftlich zu informieren. Länderübergreifend erfolgt diese Informationssteuerung über die LIS. Zusätzlich ist die Erstellung einer Kriminalakte zu prüfen, bereits bestehende Kriminalakten sind zu ergänzen.