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  • ab 01.01.2008 (aktuelle Fassung)

Art. 1 IKGZG - Zustimmung zu dem Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden von Niedersachsen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
sowie
dem Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Zahlung von Zuschüssen des Landes an die Landesverbände der Israelitischen Kultusgemeinden und der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen ab dem Jahr 2008 sowie zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
IKGZG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300

(1) Dem am 3. Januar 2008 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden von Niedersachsen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - sowie dem am 3. Januar 2008 unterzeichneten Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - wird zugestimmt.

(2) Die Verträge werden als Anlagen 1 und 2 veröffentlicht.