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  • ab 09.04.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 Extr/TerrPolZsARdErl - Gemeinsame Besprechungen/Aus- und Fortbildungsveranstaltungen

Bibliographie

Titel
Zusammenarbeit von Polizei, Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug und Ambulantem Justizsozialdienst Niedersachsen auf dem Gebiet des politischen und religiösen Extremismus/Terrorismus
Redaktionelle Abkürzung
Extr/TerrPolZsARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden unter Einbeziehung des Justizvollzuges zum Austausch von Erfahrungen und zur Vermittlung von Kenntnissen über die Phänomenbereiche des politischen und religiösen Extremismus/Terrorismus sind von großer Bedeutung für die Zusammenarbeit.

Um einen kontinuierlichen Informationsaustausch auch direkt zwischen dem NVerfSch und dem MJ zu gewährleisten, finden phänomenspezifische Besprechungen zwischen dem NVerfSch und dem MJ, Referat 304, statt, die insbesondere dem NVerfSch zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 3 NVerfSchG dienen und unter Maßgabe der einschlägigen Übermittlungsvorschriften stehen.

Das LKA führt regelmäßig, mindestens einmal jährlich, Besprechungen mit den Fachbereichsleitungen Sicherheit der Justizvollzugseinrichtungen, unter Beteiligung der für die Justizvollzugseinrichtungen örtlich zuständigen Staatsschutzdienststelle, des NVerfSch, der Generalstaatsanwaltschaft Celle sowie des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen durch.

Hierbei werden u. a. die Effektivität des Informationsaustausches überprüft und bundes-/landesweites Erfahrungswissen aus den Phänomenbereichen ausgetauscht. Die Ergebnisse werden durch das LKA dokumentiert und den Teilnehmenden übermittelt.

Darüber hinaus führen die Leitungen der Staatsschutzdienststellen mindestens einmal jährlich Besprechungen mit den in ihrem Zuständigkeitsbereich gelegenen Fachbereichsleitungen Sicherheit der Justizvollzugseinrichtungen durch. Hierbei werden u. a. die Effektivität des Informationsaustausches überprüft, örtlich relevante Erfahrungen aus den Phänomenbereichen ausgetauscht und die Kontakte der unmittelbaren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vertieft.

Sofern weiterer Bedarf zur Wissensvermittlung im Rahmen der Früherkennung extremistischer Sachverhalte und Zusammenhänge erkannt wird, sind entsprechende - ggf. auch ressortübergreifende - Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen. Aufgrund der phänomenbezogenen Fachkenntnisse und der polizeilichen Zentralstellenfunktion obliegt die Organisation dem LKA.

Der NVerfSch steht in Angelegenheiten des politischen und religiösen Extremismus vor allem in grundlegenden Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung. Namentlich kann der NVerfSch bei der Bewertung von Zeitschriften, Büchern oder Symbolen sowie der Einordnung von Organisationen hinzugezogen werden.

Das Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges wird den Themenkomplex des politischen und religiösen Extremismus/Terrorismus ergänzend in angemessener Weise in den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen berücksichtigen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des RdErl. i.d.F. vom 17. November 2023 (Nds. MBl. S. 974)