Abschnitt 4 ZOK-AV - 4. Zusammenarbeit mit anderen Stellen
Bibliographie
- Titel
- Einrichtung einer Zentralen Stelle "Organisierte Kriminalität und Korruption"
- Redaktionelle Abkürzung
- ZOK-AV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33200
Über den Rahmen der Fortbildung und des Erfahrungsaustausches hinaus hält die Zentrale Stelle Kontakt zu den Dienststellen auf Bundes- und Landesebene, die mit der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, Korruption und schwerer Internetkriminalität sowie der Vermögensabschöpfung befasst sind, insbesondere zum Landeskriminalamt Niedersachsen und zum Bundeskriminalamt. Sie ist ferner zentrale Kontaktstelle für Anfragen anderer Dienststellen. Die Vorschriften über die justizielle Rechtshilfe in Strafsachen bleiben unberührt, die Zentrale Stelle steht jedoch insoweit den Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften des Landes beratend zur Seite.