§ 6 Nds. ERVVO-Justiz - Zugänglichkeit von Registerdaten
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO-Justiz)
- Amtliche Abkürzung
- Nds. ERVVO-Justiz
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 30000
Die Daten des bei einem Amtsgericht geführten Registers sind auch den anderen registerführenden Amtsgerichten zur Einsicht und zur Erteilung von Ausdrucken zugänglich.