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§ 6 Nds. ERVVO-Justiz - Zugänglichkeit von Registerdaten

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO-Justiz)
Amtliche Abkürzung
Nds. ERVVO-Justiz
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30000

Die Daten des bei einem Amtsgericht geführten Registers sind auch den anderen registerführenden Amtsgerichten zur Einsicht und zur Erteilung von Ausdrucken zugänglich.