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  • ab 09.10.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 JVBBetrAV - Arbeitsweise des Einsatznachsorgeteams

Bibliographie

Titel
Richtlinien zur Betreuung von Justizvollzugsbediensteten nach besonders belastenden beruflichen Ereignissen
Redaktionelle Abkürzung
JVBBetrAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31400

Die Arbeitsweise des ENT orientiert sich an den Standards der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung und den Standards der Psychosozialen Notfallversorgung. Es werden je nach Situation bedarfsgerechte Maßnahmen im Sinne der primären, sekundären oder tertiären Prävention angewandt.

Jedes Mitglied des ENT ist zur anonymisierten Dokumentation eines Einsatzes verpflichtet. Die Koordinatorin oder der Koordinator stellt dazu geeignete Erhebungsinstrumente zur Verfügung. Die Peers haben die Dokumentation in regelmäßigen Abständen der psychosozialen Fachkraft vorzulegen. Die psychosozialen Fachkräfte übersenden die Dokumentation der Peers und ihre eigenen Aufzeichnungen nach Ablauf eines Kalenderjahres mit Frist bis zum 31. Januar des Folgejahres an die Koordinatorin oder den Koordinator, die oder der eine Gesamtauswertung vornimmt und dem Justizministerium zur Verfügung stellt.

Außer Kraft am 9. Oktober 2029 durch Nummer 9 der AV vom 9. Oktober 2024 (Nds. Rpfl. S. 418)