Abschnitt 9 WFSLbRdErl - Anzeigepflicht der Beschäftigungsbehörde
Bibliographie
- Titel
- Wohnungsfürsorge für Landesbedienstete
- Redaktionelle Abkürzung
- WFSLbRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23400000051007
Die Beschäftigungsbehörde teilt der Wohnungsfürsorgebehörde unverzüglich alle ihr bekannten Tatsachen bezüglich ihrer in Landesbedienstetenwohnungen wohnenden Bediensteten mit, die die Wohnungsfürsorgebehörde zu Maßnahmen nach diesen Bestimmungen verpflichten.