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  • ab 01.07.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 BienZFördRdErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse und zur Förderung der Bienenzucht und -haltung
Redaktionelle Abkürzung
BienZFördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78450

Zuwendungsempfänger sind Imkerorganisationen, Bieneninstitute und Forschungseinrichtungen in Niedersachsen, der Hansestadt Bremen sowie der Freien und Hansestadt Hamburg. Beantragende Imkerlandesverbände (Erstempfänger) können die Zuwendung an die Imkerinnen und Imker (Letztempfänger) für Maßnahmen nach Nummer 2.2.1 und an Züchterinnen und Züchter (Letztempfänger) für Maßnahmen nach Nummer 2.2.2 gemäß VV Nr. 12 zu § 44 LHO weiterleiten.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des RdErl. vom 1. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 302)