Abschnitt 1 HMuPFördErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK
- Redaktionelle Abkürzung
- HMuPFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22160
1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen für die Durchführung von Projekten zur Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen.
1.2 Das Programm HAUPTSACHE:MUSIK ist die musikpädagogische Säule des Musiklandes Niedersachsen. Ziel ist es, wirkungsvolle Impulse zur Profilierung und Qualitätssteigerung niedersächsischer Schulen zu geben. Mit der Gewährung von Zuwendungen aus diesem Programm sollen Kinder und Jugendliche erfahrungsnah zur Teilhabe an Musikkultur motiviert werden. Kulturelle Aktionen, Projekte und Programme sollen zur Vernetzung mit verschiedenartigen kulturellen Einrichtungen anregen.
1.3 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 29. November 2022 (Nds. MBl. S. 1699, SVBl. 2023 S. 14)