Abschnitt 4 HMuPFördErl - Zuwendungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK
- Redaktionelle Abkürzung
- HMuPFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22160
Zur Durchführung der Projekte sind qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen. In erster Linie werden Diplom-Musikpädagoginnen, Diplom-Musikpädagogen und staatlich geprüfte Musiklehrerinnen und Musiklehrer eingesetzt. Insbesondere Lehrkräfte an öffentlichen Musikschulen und Mitglieder des "Deutschen Tonkünstlerverbandes" erfüllen diese Voraussetzungen. Darüber hinaus kommen auch vom Landesmusikrat lizenzierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter in Betracht. Der Honorarsatz kann bis zu 35 EUR pro Stunde betragen. Höhere Honorarsätze sind besonders zu begründen.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 29. November 2022 (Nds. MBl. S. 1699, SVBl. 2023 S. 14)