§ 3 LBibBORdErl - Rechtsnatur des Benutzungsverhältnisses
Bibliographie
- Titel
- Benutzungsordnung für die Landesbibliotheken
- Redaktionelle Abkürzung
- LBibBORdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22260
Das Benutzungsverhältnis ist grundsätzlich öffentlich-rechtlich gestaltet. Über Sondernutzungen können privatrechtliche Vereinbarungen getroffen werden.