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  • ab 01.11.1995 (aktuelle Fassung)

Gesetz über die Berufung und die Aufgaben einer Landesbeauftragten oder eines Landesbeauftragten für den Tierschutz

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Berufung und die Aufgaben einer Landesbeauftragten oder eines Landesbeauftragten für den Tierschutz
Redaktionelle Abkürzung
TierSchBeaufG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530010000000

Vom 22. November 1995 (Nds. GVBl. S. 444 - VORIS 78530 01 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: