Abschnitt 5 NLQ-OrgErl - Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung
Bibliographie
- Titel
- Organisation des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
- Redaktionelle Abkürzung
- NLQ-OrgErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20100
5.1 Das NLQ gibt sich eine Geschäftsordnung, in der alle weiteren für einen zweckmäßigen Verwaltungsablauf notwendigen Regelungen getroffen werden. Die Geschäftsordnung ist dem MK zur Kenntnis zu geben.
5.2 Das NLQ regelt die Zuständigkeiten innerhalb seiner Organisationseinheiten in einem Geschäftsverteilungsplan.