Art. 4 NBauOEvalG - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum - Artikel 5 (Evaluation der Niedersächsischen Bauordnung)
- Redaktionelle Abkürzung
- NBauOEvalG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21072
§ 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum vom 10. November 2020 (Nds. GVBl. S. 384), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (Nds. GVBl. S. 107), wird wie folgt geändert:
- 1.
In Absatz 1 wird die Angabe "bis 4" durch die Angabe "und 3" ersetzt.
- 2.
Absatz 3 wird gestrichen.
- 3.
Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und wie folgt geändert:
In Satz 1 Halbsatz 1 wird die Angabe "den Absätzen 2 und 3" durch die Angabe "Absatz 2" ersetzt.