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  • ab 01.07.2024 (aktuelle Fassung)

Art. 4 NBauOEvalG - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum - Artikel 5 (Evaluation der Niedersächsischen Bauordnung)
Redaktionelle Abkürzung
NBauOEvalG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

§ 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum vom 10. November 2020 (Nds. GVBl. S. 384), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (Nds. GVBl. S. 107), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In Absatz 1 wird die Angabe "bis 4" durch die Angabe "und 3" ersetzt.

  2. 2.

    Absatz 3 wird gestrichen.

  3. 3.

    Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und wie folgt geändert:

    In Satz 1 Halbsatz 1 wird die Angabe "den Absätzen 2 und 3" durch die Angabe "Absatz 2" ersetzt.