Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 SV-Berater-RdErl - Beratung des Landesschülerrates

Bibliographie

Titel
Schulformübergreifende Beratung für Schulen in Niedersachsen; Beraterinnen und Berater für Schülervertretung (SV-Beraterinnen und SV-Berater)
Redaktionelle Abkürzung
SV-Berater-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Eine SV-Beraterin oder ein SV-Berater aus jedem RLSB übernimmt zusätzlich zu den Aufgaben unter Nummer 2 die Aufgabe, die Arbeit des Landesschülerrates sowohl innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des RLSB als auch auf Landesebene zu unterstützen. Hierzu gehören insbesondere die Durchführung von Landesschülerratswahlen, Schulung und Beratung des Landesschülerrates, Unterstützung des Landesschülerrates bei wichtigen Einzelprojekten (z. B. IdeenExpo) und Beratung zu pädagogischen und sonstigen Fragestellungen auf Abforderung des Landesschülerrates.

Die Teilnahme mindestens einer Beraterin oder eines Beraters an den Sitzungen des Landesschülerrates auf dessen Abforderung ist sicherzustellen.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 5 des RdErl. vom 1. Januar 2023 (SVBl. S. 13)