3. DIBt-ÄndAbkG,NI - 3. DIBt-Änderungsabkommensgesetz

Art. 1 3. DIBt-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
Redaktionelle Abkürzung
3. DIBt-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

(1) Dem am 24. Juni 2014/26. Oktober 2016 unterzeichneten Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 2 3. DIBt-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
Redaktionelle Abkürzung
3. DIBt-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 6. April 2017

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Bernd  B u s e m a n n

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan  W e i l