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  • ab 01.01.2016 (aktuelle Fassung)

§ 3 FinVO-NEBG - Bandbreite des zu erfüllenden Arbeitsumfangs

Bibliographie

Titel
Verordnung über Berechnungsgrundlagen für die Finanzhilfe nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (FinVO-NEBG)
Amtliche Abkürzung
FinVO-NEBG
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22450

Der maßgebliche jährliche Arbeitsumfang für die Bemessung der Finanzhilfe nach § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 NEBG kann um bis zu 10 Prozent unterschritten werden, wenn die Unterschreitung durch entsprechende Mehrleistung im vorangegangenen Jahr oder im folgenden Jahr ausgeglichen wird.