§ 3 FinVO-NEBG - Bandbreite des zu erfüllenden Arbeitsumfangs
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Berechnungsgrundlagen für die Finanzhilfe nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (FinVO-NEBG)
- Amtliche Abkürzung
- FinVO-NEBG
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22450
Der maßgebliche jährliche Arbeitsumfang für die Bemessung der Finanzhilfe nach § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 NEBG kann um bis zu 10 Prozent unterschritten werden, wenn die Unterschreitung durch entsprechende Mehrleistung im vorangegangenen Jahr oder im folgenden Jahr ausgeglichen wird.