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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 BuGRdErl - Weitere Geltung

Bibliographie

Titel
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
Redaktionelle Abkürzung
BuGRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Die vorstehenden Regelungen gelten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten entsprechend.

Den Kommunen und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 18. August 2022 (Nds. MBl. S. 1224)