Abschnitt 7 BuGRdErl - Weitere Geltung
Bibliographie
- Titel
- Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
- Redaktionelle Abkürzung
- BuGRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Die vorstehenden Regelungen gelten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten entsprechend.
Den Kommunen und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 10 Satz 2 des RdErl. vom 15. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 531)