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  • ab 14.11.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 KreditKNRdErl - Kreditkartenverträge mit der Nord/LB

Bibliographie

Titel
Beschaffung und Nutzung von Kreditkarten durch Dienststellen des Landes zur Leistung von Auszahlungen
Redaktionelle Abkürzung
KreditKNRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

2.1 Rahmenvertrag

Das Land Niedersachsen, vertreten durch das MF, vertreten durch die LHK hat mit der NORD/LB einen Rahmenvertrag *) über die Ausgabe von CommercialCards (Kreditkarten) abgeschlossen. Alle Dienststellen der Niedersächsischen Landesverwaltung, für die unter der Kontoinhaberin LHK ein Haushaltsvollzugssystem (HVS)-dienststellenbezogenes Girokonto bei der NORD/LB geführt wird, können nach Maßgabe dieses Rahmenvertrages eine VisaCard Business One von der NORD/LB erhalten.

2.2 Legitimation

Jeder Kreditkartenantrag wird individuell für jede Antragstellerin und jeden Antragsteller angefertigt und darf nur einmal verwendet werden. Die Kartenanträge sind beim Team Zahlungsverkehr der LHK (E-Mail: lhk-zahlungsverkehr@mf.niedersachsen.de) anzufordern. Hierbei sind die konkrete Bezeichnung der Dienststelle sowie die Anschrift und das bei der NORD/LB geführte dienststellenbezogene Girokonto zu benennen. Zudem ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises der künftigen Karteninhaberin oder des Karteninhabers einzureichen. Diese Kopie ist von der Dienststellenleitung oder der oder dem siegelführungsberechtigten Bediensteten mit Unterschrift und Dienstsiegelabdruck zu versehen. Hiermit beglaubigt sie oder er sowohl gemäß § 33 VwVfG die Kopie des Personalausweises als auch gemäß § 34 VwVfG, dass sie oder er sich Gewissheit über die Person verschafft hat.

2.3 Antragstellung

Der vorbereitete Kartenantrag ist von der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu unterschreiben und der LHK zu übersenden.

Bei neu produzierten Kreditkarten (für Neukunden und Folgekarten bei Bestandskunden) wird zwingend eine PIN vergeben. Der Kreditkartenantrag ist hier entsprechend vorausgefüllt. Die PIN wird auch zum Bezahlen an elektronischen Kassen - auch online - benötigt.

2.4 Mitwirkung der LHK

Die LHK zeichnet als Kontoinhaberin in dem Feld "Firma" den Kartenantrag und übersendet ihn dann an die NORD/LB. Alle Veränderungen (Ausscheiden/Änderung der Dienststellenanschrift der Karteninhaberin oder des Karteninhabers, Kündigung des Kartenvertrages, Verlust der Kreditkarte, Veränderung des Kreditkartenlimits etc.) sind zwingend der LHK und der NORD/LB anzuzeigen. Die LHK erhält von der NORD/LB Abschriften der an die Karteninhaberinnen und Karteninhaber gerichteten monatlichen Abrechnungen und bewahrt diese nach den Maßgaben der Aufbewahrungsbestimmungen auf.

Hier nicht abgedruckt.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. vom 14. November 2019 (Nds. MBl. S. 1624)