Abschnitt 4 KreditKNRdErl - Haftung
Bibliographie
- Titel
- Beschaffung und Nutzung von Kreditkarten durch Dienststellen des Landes zur Leistung von Auszahlungen
- Redaktionelle Abkürzung
- KreditKNRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
4.1
Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung der Kreditkarte müssen gegenüber der Dienstelle angezeigt werden.
4.2
Die LHK haftet nicht für die mit der Kreditkarte eingegangenen Rechtsgeschäfte.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. vom 14. November 2019 (Nds. MBl. S. 1624)