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  • ab 01.05.1953 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 12 UVollzO - Frauen

Bibliographie

Titel
Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO)
Amtliche Abkürzung
UVollzO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34220000000001

(1) Untersuchungshaft an Frauen wird in besonderen Anstalten oder in besonderen Abteilungen vollzogen.

(2) 1Untersuchungshaft an Frauen darf grundsätzlich nur unter weiblicher Aufsicht durchgeführt werden. 2In Anstalten ohne weibliche Aufsicht werden Frauen nicht länger als unvermeidlich verwahrt.