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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 KFURdErl - Aufsicht und Betreuung

Bibliographie

Titel
Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen
Redaktionelle Abkürzung
KFURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

An den kirchlichen Feiertagen, die nicht in die Ferien fallen, ist für Schülerinnen und Schüler, die keinen Gottesdienst besuchen und an keiner vergleichbaren religiösen Veranstaltung teilnehmen, eine entsprechende Beaufsichtigung zu gewährleisten oder ein Betreuungsangebot vorzuhalten, wenn für diese Schülerinnen und Schüler Unterrichtsausfall eintritt.