Abschnitt 7 KFURdErl - Aufsicht und Betreuung
Bibliographie
- Titel
- Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen
- Redaktionelle Abkürzung
- KFURdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
An den kirchlichen Feiertagen, die nicht in die Ferien fallen, ist für Schülerinnen und Schüler, die keinen Gottesdienst besuchen und an keiner vergleichbaren religiösen Veranstaltung teilnehmen, eine entsprechende Beaufsichtigung zu gewährleisten oder ein Betreuungsangebot vorzuhalten, wenn für diese Schülerinnen und Schüler Unterrichtsausfall eintritt.