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  • ab 25.11.2022 (aktuelle Fassung)

§ 1 VollzBeaMVollzVO - Regelungsbereich

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Bestellung von Beschäftigten des beliehenen Trägers einer Einrichtung des Maßregelvollzuges zu Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und Verwaltungsvollzugsbeamten (VollzBeaMVollzVO)
Amtliche Abkürzung
VollzBeaMVollzVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34140

Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit der Beschäftigten des beliehenen Trägers einer Einrichtung des Maßregelvollzuges, die zu Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und Verwaltungsvollzugsbeamten bestellt werden, sowie das Verfahren der Bestellung.