§ 1 VollzBeaMVollzVO - Regelungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Bestellung von Beschäftigten des beliehenen Trägers einer Einrichtung des Maßregelvollzuges zu Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und Verwaltungsvollzugsbeamten (VollzBeaMVollzVO)
- Amtliche Abkürzung
- VollzBeaMVollzVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34140
Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit der Beschäftigten des beliehenen Trägers einer Einrichtung des Maßregelvollzuges, die zu Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und Verwaltungsvollzugsbeamten bestellt werden, sowie das Verfahren der Bestellung.