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  • ab 19.06.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 RL digBI-Erl - Bewilligungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth, des Handwerks und kleinen freiberuflichen Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens (RL digitalbonus.niedersachsen-innovativ)
Redaktionelle Abkürzung
RL digBI-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
70000

4.1 Die mit dem Vorhaben geförderten Investitionen müssen in einer Betriebsstätte in Niedersachsen zum Einsatz kommen.

4.2 Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach dieser Richtlinie bereits ein Vorhaben des antragstellenden Unternehmens gefördert wurde.

4.3 Der Antragsteller hat darzulegen, dass durch die geförderten IKT-Investitionen nach Nummer 2.1 ein deutlicher Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen erreicht wird und das Vorhaben einen hohen Innovationsgehalt aufweist.

4.4 Der Antragsteller hat die Erforderlichkeit von Investitionen nach Nummer 2.2 zu begründen.

4.5 Bei der Antragstellung sind zur Beurteilung der Förderwürdigkeit die in der Anlage aufgeführten und gewichteten Qualitätskriterien nachzuweisen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. vom 12. Juni 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 269)