§ 25 NKultFöG - Kunst am Bau
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Kulturfördergesetz (NKultFöG)
- Amtliche Abkürzung
- NKultFöG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22100
Bei Baumaßnahmen des Landes können Leistungen zur künstlerischen Ausgestaltung an bildende Künstlerinnen und Künstler vergeben werden, soweit Zweck und Bedeutung der Baumaßnahmen dieses rechtfertigen.