Abschnitt 28 VGO - Untersuchungshaft, vorläufige Unterbringung, Sicherungshaft und vorläufige Festnahme
Bibliographie
- Titel
- Vollzugsgeschäftsordnung (VGO)
- Amtliche Abkürzung
- VGO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34300
Liegt dem Aufnahmeersuchen bei Untersuchungshaft, bei vorläufiger Unterbringung nach § 275a StPO und bei Sicherungshaft nach § 453c StPO eine Abschrift des Haftbefehls oder des Unterbringungsbefehls nicht bei, so ist sie in der Aufnahmemitteilung (Nr. 22 Abs. 1) umgehend anzufordern.