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  • ab 09.10.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 JVBBetrAV - Einführung

Bibliographie

Titel
Richtlinien zur Betreuung von Justizvollzugsbediensteten nach besonders belastenden beruflichen Ereignissen
Redaktionelle Abkürzung
JVBBetrAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31400

Bei der Tätigkeit im Justizvollzug kann es zu plötzlich auftretenden Extremsituationen kommen. Diese sind gekennzeichnet durch das Miterleben oder Mitansehen von plötzlichem oder drohendem Tod, ernsthafter Verletzung der Gesundheit oder sonstigen größeren Schäden an der eigenen oder einer anderen Person oder anderen Personen. Diese Situationen sind potentiell dafür geeignet, Traumafolgeschäden hervorzurufen. Im Rahmen der Prävention, Intervention und Nachsorge für solche Ereignisse ist ein System der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV-E) im Justizvollzug eingerichtet.

Die vorliegenden Richtlinien orientieren sich an den "Qualitätsstandards und Leitlinien Teil I und II" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und regeln die Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen dienstlicher Ereignisse.

Weitergehende Regelungen sind dem Konzept für die Psychosoziale Notfallversorgung im Justizvollzug zu entnehmen.

Außer Kraft am 9. Oktober 2029 durch Nummer 9 der AV vom 9. Oktober 2024 (Nds. Rpfl. S. 418)