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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 BrSchFördRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Verteilung und Verwendung von Zuweisungen zur Förderung des kommunalen Brandschutzes
Redaktionelle Abkürzung
BrSchFördRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

6.1 Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2026 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31. 12. 2021 außer Kraft.

6.2 Die schlüsselmäßigen Zuweisungen für das Jahr 2022 sind entsprechend der Regelung des Bezugserlasses abzuwickeln.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 6.1 Satz 1 des RdErl. vom 1. Mai 2022 (Nds. MBl. S. 660)

An
die Region Hannover, Landkreise und Gemeinden, Städte Cuxhaven und Hildesheim
das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz