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  • ab 01.09.2008 (aktuelle Fassung)

Anlage 4 SchwpestVDRdErl - Untersuchungsregime auf klassische Schweinepest bei Wildschweinen

Bibliographie

Titel
Durchführungsbestimmungen und Hinweise zur Schweinepest-Verordnung
Redaktionelle Abkürzung
SchwpestVDRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510

1. Blutproben

1.1
Allgemeine Hinweise:

Alle entnommenen Blutproben werden mit dem ELISA auf Antikörper gegen das Virus der Schweinepest untersucht. Diese Blutproben eignen sich auch für die Untersuchung in der PCR, im Antigen-ELISA sowie für die Virusanzüchtung in der Zellkultur.

1.2
Abklärungsuntersuchungen bei serologisch positiven bzw. fraglichen Untersuchungsergebnissen im Antikörper-ELISA Monitoringgebiet (KSP/ASP frei):

Untersuchung mittels PCR. Bei positiven PCR-Ergebnissen Einleitung der Virusanzüchtung in der Zellkultur.

Überwachungsgebiet (ehemals gefährdeter Bezirk bzw. ehemaliges Impfgebiet):

Bei über 4 Monate alten Frischlingen erfolgt die Untersuchung mittels PCR. Bei positiven PCR-Ergebnissen Einleitung der Virusanzüchtung in der Zellkultur.

Hinweis:

Sind gleichzeitig Organproben vorhanden, erfolgt an diesen die PCR. Bei positivem PCR-Ergebnis wird die Virusanzüchtung in der Zellkultur eingeleitet sowie der II FT an den Tonsillen durchgeführt.

2. Organproben

Alle Proben werden zur Abklärung des Schweinepest-Verdachtes mittels PCR und durch Virusanzüchtung in der Zellkultur untersucht (Primärausbruch). Bei Sekundärausbrüchen kann ggf. auf die Virusanzüchtung in der Zellkultur verzichtet werden. Die Anwendung des Antigen-ELISA erfolgt nur bei Tieren mit klinisch verdächtigen Schweinepestsymptomen, da die Untersuchung nur bei solchen Tieren sinnvoll ist.

3. Tierkörper

Jeder Tierkörper wird pathologisch-anatomisch, histologisch (Zentralnervensystem) und immunhistologisch (IIFT am Kryoschnitt) auf Schweinepest untersucht. In jedem Falle erfolgt die virologische Untersuchung mittels Zellkultur (Anzüchtung und 2 Passagen). Durch die Anwendung der PCR kann der Seuchenverdacht frühzeitig verstärkt werden. Auf eine Virusanzüchtung in der Zellkultur kann ggf. bei Sekundärausbrüchen verzichtet werden.

4. Befundmitteilung

Die Befundmitteilung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Untersuchungen. Fragliche und positive Ergebnisse im Antikörper-ELISA, direkte Erregernachweise (Virus-, Antigen-, Genomnachweise in der Zellkultur, II FT, PCR) und für Schweinepest spezifische pathologisch-anatomische und histologische Ergebnisse werden per Sofortbefund den zuständigen Behörden unverzüglich übermittelt.

Wenn Zusatzuntersuchungen (Passagen, PCR) eingeleitet werden, wird darauf hingewiesen und das Abschlussergebnis mitgeteilt.