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  • ab 01.02.2022 (aktuelle Fassung)

Art. 4 EGFL/ELER-HHStV - Verpflichtungen im Bereich des ELER

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen
Redaktionelle Abkürzung
EGFL/ELER-HHStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78120

Für die Einhaltung von Verpflichtungen im Bereich des EU-Fonds ELER, die im Programmplan für die Förderperiode 2023-2027 bzw. der Nachfolgeperioden festgeschrieben sind, insbesondere Evaluierung, Monitoring, Jahresberichte, Finanzierungsplan sowie das Stellen von Änderungsanträgen, ist die Verwaltungsbehörde die verantwortliche Stelle.