Art. 4 EGFL/ELER-HHStV - Verpflichtungen im Bereich des ELER
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen
- Redaktionelle Abkürzung
- EGFL/ELER-HHStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78120
Für die Einhaltung von Verpflichtungen im Bereich des EU-Fonds ELER, die im Programmplan für die Förderperiode 2023-2027 bzw. der Nachfolgeperioden festgeschrieben sind, insbesondere Evaluierung, Monitoring, Jahresberichte, Finanzierungsplan sowie das Stellen von Änderungsanträgen, ist die Verwaltungsbehörde die verantwortliche Stelle.