Abschnitt 10 AKorRL-Beschl - 10. Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie)
- Redaktionelle Abkürzung
- AKorRL-Beschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480
10.1
Diese Richtlinie tritt am 1.4.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugsbeschluss außer Kraft.
10.2
Die nach Anlage 3 Nr. 3 des Gem. RdErl. v. 14.6.2001 (Nds. MBl. S. 572) erfolgten Übertragungen von Befugnissen bei der Annahme von Sponsoringleistungen und ergänzende Regelungen der Ministerien bleiben bestehen.
10.3
Nummer 8.1.2.5 Abs. 2 des Bezugsbeschlusses gilt für Vereinbarungen weiter, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie abgeschlossen wurden.
- Nds. MBl. Nr. 16/2014 S. 330