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  • ab 01.04.2014 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 10 AKorRL-Beschl - 10. Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie)
Redaktionelle Abkürzung
AKorRL-Beschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

10.1
Diese Richtlinie tritt am 1.4.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugsbeschluss außer Kraft.

10.2
Die nach Anlage 3 Nr. 3 des Gem. RdErl. v. 14.6.2001 (Nds. MBl. S. 572) erfolgten Übertragungen von Befugnissen bei der Annahme von Sponsoringleistungen und ergänzende Regelungen der Ministerien bleiben bestehen.

10.3
Nummer 8.1.2.5 Abs. 2 des Bezugsbeschlusses gilt für Vereinbarungen weiter, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie abgeschlossen wurden.

- Nds. MBl. Nr. 16/2014 S. 330