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  • ab 01.04.2014 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 AKorRL-Beschl - 1. Allgemeines

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie)
Redaktionelle Abkürzung
AKorRL-Beschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

1.1
Zielsetzung

Ziel der LReg ist es, auftretende Korruptionsfälle nachhaltig und konsequent zu verfolgen und mithilfe vorbeugender Maßnahmen der Korruption rechtzeitig entgegenzuwirken. Der mit dieser Richtlinie geschaffene Rahmen ist deshalb vollständig auszufüllen.

Diese Richtlinie dient dem Schutz und der Sicherheit der Beschäftigten im Umgang mit Korruptionsgefahren sowie der Sensibilisierung der Beschäftigten hinsichtlich der Korruptionsgefahren. Die Richtlinie ist zugleich Handlungsanleitung, um die notwendigen Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Korruption treffen zu können.

1.2
Anwendungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Behörden und Einrichtungen des Landes sowie für Landesbetriebe. Der Landtagsverwaltung, dem LRH sowie der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, die Richtlinie entsprechend anzuwenden.