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  • ab 01.04.2014 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 AKorRL-Beschl - 3. Korruptionsgefährdete Bereiche

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie)
Redaktionelle Abkürzung
AKorRL-Beschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

Grundsätzlich können alle Arbeitsplätze korruptionsgefährdet sein. Als korruptionsgefährdet sind insbesondere alle Arbeitsbereiche anzusehen, in denen Informationen vorhanden sind oder Entscheidungen getroffen werden, die - unmittelbar erkennbar - für Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil darstellen (z. B. bei Auftragsvergaben) oder von Bedeutung sind.