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  • ab 14.11.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 KreditKNRdErl - Ausgleich Kreditkartenkonto

Bibliographie

Titel
Beschaffung und Nutzung von Kreditkarten durch Dienststellen des Landes zur Leistung von Auszahlungen
Redaktionelle Abkürzung
KreditKNRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Der Ausgleich des Kreditkartenkontos erfolgt zulasten des bei der NORD/LB geführten dienststellenbezogenen Girokontos (z. B. Kontonummer 106 ...) oder über eventuell bestehende (fiktive) Unterkonten (z. B. Kontonummer 1900 ...).

Diese Belastung wird im HVS auf das Vorschusskonto der Dienststelle gebucht. Die Dienststelle hat den Vorschuss schnellstmöglich abzuwickeln und die Ausgaben im Haushalt nachzuweisen. Dazu erteilt die Dienststelle eine Auszahlungsanordnung mit dem Zahlungsverfahren "MAN" und bucht den Vorschuss um.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 10 Satz 1 des RdErl. vom 14. November 2019 (Nds. MBl. S. 1624)