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  • ab 11.09.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 ZKI/ZKD/KED/PSt/WSPStZustRdErl - Anzeigen- und Tatortaufnahme

Bibliographie

Titel
Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen; Bearbeitungszuständigkeiten der Zentralen Kriminalinspektionen, der Zentralen Kriminaldienste, der Kriminal- und Ermittlungsdienste, der Polizeistationen und der Wasserschutzpolizeistationen
Redaktionelle Abkürzung
ZKI/ZKD/KED/PSt/WSPStZustRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

2.1 Anzeigenaufnahme

Die Anzeigenaufnahme umfasst die Aufnahme des deliktischen Grundsachverhalts, die Sicherung von Beweismitteln und ggf. die Durchführung notwendiger Sofortmaßnahmen wie z. B. die fotografische Dokumentation von Verletzungen, die Kurzvernehmung von Zeuginnen oder Zeugen und Tatverdächtigen sowie die Initiierung von Fahndungsmaßnahmen und die Sicherung flüchtiger, auch digitaler Spuren. Anzeigen können zudem über die Online-Wache Niedersachsen (https://portal.onlinewache.polizei.de/de/) erstattet werden.

2.2 Allgemeine Tatortaufnahme

Die allgemeine Tatortaufnahme beinhaltet die Erhebung des objektiven und des subjektiven Tatbefundes einschließlich der kriminaltechnischen Maßnahmen der Spurensuche und -sicherung an einfach gelagerten Tatorten der leichten und der mittleren Kriminalität.

Die Anzeigenaufnahme und die allgemeine Tatortaufnahme sind Aufgaben des Einsatz- und Streifendienstes (ESD) bei der Polizeiinspektion (PI) und bei den Polizeikommissariaten (PK). Die PSten und die Wasserschutzpolizeistationen (WSPSt) nehmen die Aufgaben im Rahmen ihrer Möglichkeiten wahr.

Die zuerst mit der Sache befasste Stelle entscheidet, ob sie eine sachgerechte Bearbeitung der Anzeigen-/Tatortaufnahme gewährleisten kann oder ob Kräfte der entsprechenden sachbearbeitenden Organisationseinheit oder der Tatortgruppe (TOG) oder des Kriminaldauerdienstes (KDD) hinzuzuziehen sind.

Versetzte Dienste, Anrufbereitschaften und ähnliche Dienstgestaltungen der Fachkommissariate (FK) der ZKD und der Aufgabenfelder (AF) der KED, die nur eine Anzeigenaufnahme gewährleisten sollen, sind nicht zulässig.

2.3 Spezialisierte Tatortaufnahme

Die spezialisierte Tatortaufnahme beinhaltet die Erhebung des objektiven und des subjektiven Tatbefundes einschließlich der kriminaltechnischen Maßnahmen der Spurensuche und Spurensicherung an

  • Tatorten der schweren und schwersten Kriminalität (z. B. Tötungsdelikte, Sexualstraftaten, Brandursachenermittlungen, qualifizierte Raubdelikte),

  • spurenintensiven Tatorten der mittleren Kriminalität,

  • Tatorten, bei denen aufgrund der Tatbegehungsweise von gewerbs- oder bandenmäßig oder überörtlich agierenden Täterinnen oder Tätern ausgegangen werden muss,

  • an Tatorten, die aufgrund des Modus Operandi besondere Anforderungen an die Tatortaufnahme stellen, sowie

  • die Befundaufnahme bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder wenn der Leichnam einer/eines Unbekannten gefunden wird.

Der ESD am Sitz der PI ist mit den Mitarbeitenden der TOG für die spezialisierte Tatortaufnahme im gesamten Inspektionsbereich zuständig. An Standorten, an denen ein KDD eingerichtet ist, obliegen diesem die Aufgaben der spezialisierten Tatortaufnahme.

Für die spezialisierte Tatortaufnahme sind Kräfte mit spezialfachlicher Fortbildung und einschlägiger Berufserfahrung zuständig. Diese unterstützen und entlasten die für die allgemeine Tatortaufnahme zuständigen Stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

Die Dienst- und Fachaufsicht über die TOG wird inspektionsweit von der Dienstabteilungsleitung im ESD der PI oder der Wachgruppenleitung des KDD wahrgenommen.

Die FK des ZKD und die AF des KED, insbesondere die Fachkräfte für die kriminaltechnische Tatortaufnahme, sind nach den Erfordernissen des Einzelfalles hinzuzuziehen.