Abschnitt 1 ZKI/ZKD/KED/PSt/WSPStZustRdErl - Allgemeines
Bibliographie
- Titel
- Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen; Bearbeitungszuständigkeiten der Zentralen Kriminalinspektionen, der Zentralen Kriminaldienste, der Kriminal- und Ermittlungsdienste, der Polizeistationen und der Wasserschutzpolizeistationen
- Redaktionelle Abkürzung
- ZKI/ZKD/KED/PSt/WSPStZustRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
Mit der Festlegung der Bearbeitungszuständigkeiten der polizeilichen Sachbearbeitung - insbesondere in der Kriminalitätsbekämpfung - der Landespolizei Niedersachsen sollen vor allem
die Qualität der polizeilichen Sachbearbeitung und Effektivität der Kriminalitätsbekämpfung dauerhaft verbessert,
ein sachgerechter Einsatz der Personalressourcen erzielt,
eine einheitliche Bearbeitungs- und Zuständigkeitsstruktur erzeugt und
die grundsätzlich dezentrale Ausrichtung der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung bei grundsätzlich gleichen Organisationsstrukturen realisiert
werden.
Unbeschadet der nachfolgenden Regelungen stellt jede zuerst mit der Sache befasste Dienststelle/Organisationseinheit unaufschiebbare Maßnahmen der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und/oder der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sicher. Darüber hinaus unterstützen sich die Dienststellen und Organisationseinheiten untereinander und arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen.