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  • ab 11.09.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 ZKI/ZKD/KED/PSt/WSPStZustRdErl - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen; Bearbeitungszuständigkeiten der Zentralen Kriminalinspektionen, der Zentralen Kriminaldienste, der Kriminal- und Ermittlungsdienste, der Polizeistationen und der Wasserschutzpolizeistationen
Redaktionelle Abkürzung
ZKI/ZKD/KED/PSt/WSPStZustRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Mit der Festlegung der Bearbeitungszuständigkeiten der polizeilichen Sachbearbeitung - insbesondere in der Kriminalitätsbekämpfung - der Landespolizei Niedersachsen sollen vor allem

  • die Qualität der polizeilichen Sachbearbeitung und Effektivität der Kriminalitätsbekämpfung dauerhaft verbessert,

  • ein sachgerechter Einsatz der Personalressourcen erzielt,

  • eine einheitliche Bearbeitungs- und Zuständigkeitsstruktur erzeugt und

  • die grundsätzlich dezentrale Ausrichtung der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung bei grundsätzlich gleichen Organisationsstrukturen realisiert

werden.

Unbeschadet der nachfolgenden Regelungen stellt jede zuerst mit der Sache befasste Dienststelle/Organisationseinheit unaufschiebbare Maßnahmen der Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und/oder der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sicher. Darüber hinaus unterstützen sich die Dienststellen und Organisationseinheiten untereinander und arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen.