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  • ab 01.01.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 EStG§7h-BRL-RdErl - Gebührenpflicht

Bibliographie

Titel
Bescheinigungsrichtlinien; Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a EStG
Redaktionelle Abkürzung
EStG§7h-BRL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Die für die Erteilung der Bescheinigung angefallenen Gebühren gehören nicht zu den bescheinigungsfähigen Aufwendungen.

Diese Gebühren sind, sofern das Objekt zur Einkunftserzielung genutzt wird, als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar.