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  • ab 01.01.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 EStG§7h-BRL-RdErl - Belegenheit des Gebäudes in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich

Bibliographie

Titel
Bescheinigungsrichtlinien; Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a EStG
Redaktionelle Abkürzung
EStG§7h-BRL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

Das Gebäude muss in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich belegen sein (vgl. auch Tz 4). Aufwendungen für Maßnahmen an Gebäuden in anderen Gebieten (z. B. Stadt- und Dorferneuerungsmaßnahmen im Rahmen von Landesprogrammen ohne Anwendung des Besonderen Städtebaurechts des BauGB oder Maßnahmen i. S. der §§ 171a - 171e BauGB sind nicht begünstigt.