Abschnitt 8 EStG§7h-BRL-RdErl - Gebührenpflicht
Bibliographie
- Titel
- Bescheinigungsrichtlinien; Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a EStG
- Redaktionelle Abkürzung
- EStG§7h-BRL-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21075
Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Die für die Erteilung der Bescheinigung angefallenen Gebühren gehören nicht zu den bescheinigungsfähigen Aufwendungen.
Diese Gebühren sind, sofern das Objekt zur Einkunftserzielung genutzt wird, als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar.