Abschnitt 7 VV-NB - Inkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)
- Amtliche Abkürzung
- VV-NB
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 72080
Dieser RdErl. tritt am 8. 11. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2028 außer Kraft. Diese Verwaltungsvorschriften finden Anwendung für Vergaben, die nach dem 1. 12. 2023 begonnen haben.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 8. November 2023 (Nds. MBl. S. 883)
An die
Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung (Landesregierung und die ihr unmittelbar nachgeordneten Landesbehörden)
Nachrichtlich:
An die
übrigen niedersächsischen öffentlichen Auftraggeber nach § 2 Abs. 5 NTVergG i. V. m. den §§ 99 sowie 100 GWB