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  • ab 08.11.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 VV-NB - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB)
Amtliche Abkürzung
VV-NB
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
72080

Dieser RdErl. tritt am 8. 11. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2028 außer Kraft. Diese Verwaltungsvorschriften finden Anwendung für Vergaben, die nach dem 1. 12. 2023 begonnen haben.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 8. November 2023 (Nds. MBl. S. 883)

An die
Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung (Landesregierung und die ihr unmittelbar nachgeordneten Landesbehörden)

Nachrichtlich:

An die
übrigen niedersächsischen öffentlichen Auftraggeber nach § 2 Abs. 5 NTVergG i. V. m. den §§ 99 sowie 100 GWB