Abschnitt 4 LBPNURdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Einsatz der Bereitschaftspolizei Niedersachsen; Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes
- Redaktionelle Abkürzung
- LBPNURdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
Die Unterstützung des LKA durch die Bereitschaftspolizei Niedersachsen bleibt von diesem RdErl. unberührt und ist bei Bedarf unmittelbar abzustimmen.
Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 4 Satz 2 des Runderlasses vom 11. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1760)
An die
Polizeibehörden
Polizeiakademie Niedersachsen