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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 LBPNURdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Einsatz der Bereitschaftspolizei Niedersachsen; Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes
Redaktionelle Abkürzung
LBPNURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Die Unterstützung des LKA durch die Bereitschaftspolizei Niedersachsen bleibt von diesem RdErl. unberührt und ist bei Bedarf unmittelbar abzustimmen.

Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2025 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 4 Satz 2 des Runderlasses vom 11. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1760)

An die
Polizeibehörden
Polizeiakademie Niedersachsen