Abschnitt 3 LBPNURdErl - Vorrang der Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass
Bibliographie
- Titel
- Einsatz der Bereitschaftspolizei Niedersachsen; Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes
- Redaktionelle Abkürzung
- LBPNURdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
Bei einer Interessenkollision hat die Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass Vorrang vor der Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes. Für den Fall einer erforderlichen Alarmierung bzw. eines Abrufens unterstützender Einsatzeinheiten müssen deren schnelle Erreichbarkeit sowie Verfügbarkeit ständig gewährleistet sein.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 4 Satz 2 des Runderlasses vom 11. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1760)