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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 LBPNURdErl - Vorrang der Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass

Bibliographie

Titel
Einsatz der Bereitschaftspolizei Niedersachsen; Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes
Redaktionelle Abkürzung
LBPNURdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Bei einer Interessenkollision hat die Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass Vorrang vor der Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes. Für den Fall einer erforderlichen Alarmierung bzw. eines Abrufens unterstützender Einsatzeinheiten müssen deren schnelle Erreichbarkeit sowie Verfügbarkeit ständig gewährleistet sein.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 4 Satz 2 des Runderlasses vom 11. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1760)